An wen kann ich mich wenden, wenn ich Verbesserungsideen habe?
Wenn Du eine Idee hast, wie Deine Arbeit oder der Betrieb besser werden kann, gibt es mehrere Ansprechpersonen: meistens Deine Führungskraft, der Betriebsrat und – wenn vorhanden – der Arbeits- oder Gesundheitsschutzausschuss. Du kannst Deine Idee dort einbringen.
Das solltest Du wissen:
- Sprich zuerst mit Deiner Führungskraft, Deinem Vorgesetzten oder Deiner Vorgesetzen. Dort kannst Du Deine Idee direkt vorstellen. Das ist oft der einfachste Weg.
- Wenn es einen Betriebsrat gibt: Du kannst dem Betriebsrat jederzeit Vorschläge machen — zum Beispiel zu besseren Abläufen, sichereren Arbeitsplätzen oder fairen Regeln.
- Wenn Deine Idee mit Arbeitsschutz oder Gesundheit zu tun hat: Der Betriebsrat ist besonders wichtig. Er setzt sich dafür ein, dass die Arbeitsbedingungen sicher und gesund sind.
- Alle Beschäftigten dürfen Verbesserungsvorschläge machen: Du hast das Recht, Deine Vorschläge an den Arbeitgeber, deine Arbeitgeberin oder den Betriebsrat zu richten — zum Beispiel zu Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufen oder Sicherheit.
- In vielen Betrieben kann es auch eine Prämie geben, wenn es sich um einen guten Verbesserungsvorschlag handeln. Sprich dazu mit deinem Betriebsrat.
Warum ist das wichtig:
- Deine Idee kann helfen, die Arbeit für Dich und Deine Kolleginnen und Kollegen sicherer und besser zu machen.
- Deine Meinung zählt: Der Betriebsrat achtet darauf, dass Beschäftigte gehört werden.
- Verbesserungsvorschläge können Stress verringern, Arbeitsabläufe erleichtern und Gefahren reduzieren.
Weitere Informationen findest Du hier:
- Materialien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz: Zeigen, welche Aufgaben der Betriebsrat hat und wie er sich um sichere und gute Arbeitsbedingungen kümmert.
https://bmas.bund.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Betriebliche-Mitbestimmung/betriebliche-mitbestimmung - ifb – Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer: Hier wird erklärt, wie Beschäftigte Ideen und Vorschläge beim Betriebsrat einbringen können. https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/vorschlagsrecht-der-arbeitnehmer