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Was ist, wenn du merkst, dass Kolleginnen oder Kollegen berauscht sind?

Wenn du merkst, dass eine Kollegin oder ein Kollege bei der Arbeit betrunken oder berauscht ist, kannst und solltest du es melden – besonders dann, wenn die Sicherheit in Gefahr ist. Du bist nicht verpflichtet, aber du darfst aufmerksam sein und mithelfen, dass alle sicher arbeiten können.


Das solltest du wissen: 

  • Jeder Beschäftigte soll darauf achten, dass er selbst und andere bei der Arbeit sicher sind. 
  • Wenn du bemerkst, dass jemand betrunken oder berauscht ist und dadurch die Arbeitsleistung oder Sicherheit gefährdet ist, kann das zu Gefahren führen. Das kann auch Unfälle oder Fehler verursachen. 
  • Du musst nicht allein entscheiden. Melde deinen Hinweis zum Beispiel deiner Führungskraft oder einer verantwortlichen Person. So hilfst du, Gefahren zu vermeiden. 
  • Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Er muss handeln, wenn durch eine berauschte Person eine Gefahr entsteht. 

 

Was du tun kannst: 

  • Sprich mit deiner Führungskraft oder einer Vertrauensperson im Betrieb, wenn du merkst, dass ein Kollege oder eine Kollegin stark berauscht ist – besonders, wenn Gefahr besteht. 
  • Beschreibe, was du beobachtest: Zum Beispiel, wenn die Person schwankt, nach Alkohol riecht oder sich ungewöhnlich verhält. 
  • Du kannst auf Sicherheit hinweisen. Es geht nicht darum, jemanden zu verurteilen, sondern darum, alle zu schützen. 
  • Wenn nötig: Bitte darum, dass die betroffene Person nicht weiterarbeitet oder vom Arbeitsplatz entfernt wird, damit niemand gefährdet wird. 

 

Warum das wichtig ist: 

  • Alkohol oder andere Rauschmittel am Arbeitsplatz erhöhen das Risiko für Unfälle und Fehler stark. 
  • Wenn das Problem erkannt, aber ignoriert wird, kann der Arbeitgeber sogar haftbar sein – besonders bei Unfällen. 
  • So schützt du dich und deine Kolleginnen und Kollegen. 

 

Weitere Informationen: 

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) – Infos zu Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz und den Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern. 

https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/Broschueren/Flyer_Alkohol-am-Abeitsplatz.pdf 

 

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