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Darf oder musst du deiner Führungskraft alles über deine Gesundheit sagen?

Nein — du musst deiner Führungskraft nicht alles über deine Gesundheit sagen. Meist reicht es, wenn du meldest, dass du krank bist und wie lange du voraussichtlich fehlst. Informationen über deine Krankheit oder Diagnose kannst du für dich behalten. 


Das solltest du wissen: 

  • Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, musst du deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin mitteilen, dass du arbeitsunfähig bist. 
  • Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin darf in der Regel nur wissen, wie lange du ausfällst — nicht warum. Die ärztliche Bescheinigung zeigt nur, dass du arbeitsunfähig bist, nicht was du hast. 
  • Gesundheitsdaten wie Diagnose, Krankheit oder chronische Erkrankungen sind besonders geschützt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin darf danach nicht fragen. 
  • Ausnahme: In bestimmten Jobs, bei denen Sicherheit sehr wichtig ist, darf die arbeitgebende Person fragen, ob deine Erkrankung Auswirkungen auf deine Arbeit hat oder eine Gefahr darstellen könnte. 

 

Wann kann es Ausnahmen geben: 

  • Wenn deine Krankheit direkten Einfluss auf die Sicherheit am Arbeitsplatz hat — zum Beispiel bei Tätigkeiten, bei denen gesundheitliche Einschränkungen gefährlich sein könnten. Dann darf der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin fragen, ob du sicher arbeiten kannst. 
  • Wenn es gesetzlich vorgeschriebene Schutzregeln gibt — zum Beispiel bei bestimmten Arbeitsplätzen oder besonderen Risiken. Dann kann es sein, dass du etwas offenlegen musst. 

 

Was bedeutet das für dich? 

  • Du musst deiner Führungskraft nicht sagen, welche Krankheit du hast. 
  • Du musst aber Bescheid geben, wenn du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst — und falls bekannt, wie lange du ausfällst. 
  • Wenn du möchtest, kannst du freiwillig mehr sagen — das entscheidest du selbst. 
  • Dein Gesundheitszustand bleibt deine private Angelegenheit. Er ist durch Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht geschützt. 

 

Weitere Informationen:  

BG Prevent – Gesundheitsdaten und Krankmeldung: erklärt, was der Arbeitgeber erfahren darf und was nicht. https://bg-prevent.de/faq/gesundheit#section-3 

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