Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge beim Betriebsarzt?
Vorsorgeuntersuchungen beim Betriebsarzt gibt es in zwei Formen: Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge. Die Pflichtvorsorge musst Du machen. Die Angebotsvorsorge darfst Du freiwillig nutzen. Beide Arten helfen, Deine Gesundheit bei der Arbeit zu schützen.
Das solltest Du wissen:
Pflichtvorsorge:
Du musst daran teilnehmen, wenn Du bestimmte Arbeiten machst, die gesundheitlich gefährlich sein können. Beispiel: Wenn Du mit Chemikalien arbeitest, musst Du regelmäßig untersucht werden, um sicherzustellen, dass Du gesund bleibst.
Angebotsvorsorge:
Du darfst freiwillig daran teilnehmen. Niemand kann dich dazu zwingen. Beispiel: Wenn Du viel am Bildschirm arbeitest, kannst Du eine Vorsorgeuntersuchung machen lassen, um Augen, Rücken oder Haltung zu prüfen.
Beide Vorsorgen helfen Dir frühzeitig zu erkennen, ob Deine Arbeit Deine Gesundheit belastet bzw. gefährdet. Sie geben Dir Tipps, wie Du Dich schützen kannst. Alles, was Du beim Betriebsarzt oder bei der Betriebsärztin sagst, bleibt privat. Er gibt nur weiter, was für die Arbeitssicherheit nötig ist.
Weitere Informationen findest Du hier:
Auf der DGUV-Vorsorge-Seite wird erklärt, was arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind, warum sie wichtig sind und welche Rechte und Pflichten Du dabei hast.
https://www.dguv-vorsorge.de/vorsorge/arbeitsmed/index.jsp