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Wie oft müssen (digitale) Unterweisungen durchgeführt werden?

(Digitale) Unterweisungen müssen in der Regel einmal pro Jahr stattfinden. Das schreibt der Arbeitsschutz vor. Bei besonderen Gefahren oder Veränderungen können Unterweisungen auch öfter nötig sein. Für Auszubildende sind Unterweisungen alle halbe Jahre Pflicht.


Das solltest Du wissen: 

Einmal im Jahr ist Pflicht: Du musst mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Das gilt auch für digitale Unterweisungen. 

Bei neuen Aufgaben brauchst Du eine Extra-Unterweisung: Wenn Du eine neue Maschine nutzt oder eine neue Aufgabe übernimmst, bekommst Du eine zusätzliche Unterweisung. 

Bei Unfällen oder Problemen kann es weitere Unterweisungen geben: Wenn etwas passiert ist oder ein Fehler auffällt, macht Dein Betrieb manchmal eine Extra-Unterweisung, damit alle sicher arbeiten können. 

Die Unterweisung muss verständlich sein: Du hast das Recht, alles in einfacher Sprache erklärt zu bekommen. Du darfst jederzeit nachfragen. 

Du musst deine Teilnahme bestätigen: Am Ende der Unterweisung musst Du bestätigen, dass Du die Unterweisung verstanden hast. Wenn Du etwas nicht verstanden hast, frage nach, bevor Du die Unterweisung bestätigst – dafür ist vielleicht deine Unterschrift notwendig. Nur so weiß Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin, dass Dir klar ist, wie Du sicher arbeitest. 

 

Weitere Informationen findest Du hier: 

DGUV – Elektronisch unterstützte Unterweisungen: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung liefert weiterführende Informationen zu elektronisch unterstützten Unterweisungen.  

https://www.dguv.de/fb-org/sachgebiete/themen/elektronische-unterweisung/index.jsp 

 

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