Was muss ich tun, wenn ich einen Unfall bei der Arbeit habe – und wer hilft mir dann?
Wenn Du bei der Arbeit einen Unfall hast, musst Du ihn sofort melden. Der Betrieb und die gesetzliche Unfallversicherung helfen Dir weiter. Für die medizinische Behandlung gibt es besondere Ärztinnen und Ärzte (Durchgangsärzte), die dafür zuständig sind.
Das solltest Du wissen:
- Sag Deiner Führungskraft oder einer Kollegin oder einem Kollegen Bescheid. Je früher Du meldest, desto besser kann Dir der Betrieb helfen.
- Deine Firma meldet den Unfall an die gesetzliche Unfallversicherung. Das kann ein Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft sein.
- Ein Durchgangsarzt ist ein Arzt oder eine Ärztin, der oder die sich auf Arbeits- und Wegeunfälle spezialisiert hat. Er oder sie entscheidet, wie Deine Behandlung weitergeht. Der Betrieb sagt Dir, wo der nächste Durchgangsarzt ist.
- Melde auch leichte Arbeitsunfälle, bei denen Du Dich nur leicht oder gar nicht verletzt hast. Denn manche Folgen zeigen sich erst später. Dafür musst Du dich an einen Ersthelfer, eine Ersthelferin oder deinen Vorgesetzten wenden – er oder sie macht eine Eintragung im so genannten „Verbandbuch“. Es ist der Nachweis, dass Du einen Unfall auch ohne Schaden gemeldet hast.
- Wenn es ein Arbeitsunfall ist, musst Du nichts bezahlen. Behandlung, Reha und Unterstützung übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung.
Weitere Informationen findest Du hier:
- DGUV – „Was ist ein Arbeitsunfall?“. Die DGUV erklärt einfach, wann ein Unfall als Arbeitsunfall gilt: https://www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/index.jsp
- BMAS – Gesetzliche Unfallversicherung. Das BMAS informiert darüber, wie die Unfallversicherung Dich bei Arbeitsunfällen schützt: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/gesetzliche-unfallversicherung.html
- DGUV – Durchgangsarzt suchen. Hier kannst Du dich erkundigen, wo der nächste Durchgangsarzt in Deiner Nähe ist: https://diva-online.dguv.de/diva-online/